Großmeister
Religiöses Oberhaupt und Fürst des Malteserordens
Der Großmeister wird aus den Reihen der Professritter vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Nach der Verfassung hat sich der Großmeister als Ordensoberhaupt und Souverän gänzlich dem Gedeihen der Ordenswerke zu widmen und muss allen Ordensmitgliedern ein Vorbild religiöser Pflichterfüllung sein.
Der Großmeister übt die höchste Amtsgewalt aus. Im Zusammenwirken mit dem Souveränen Rat obliegt es dem Großmeister, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die nicht von der Verfassung vorgesehen sind, Regierungsakte zu verkünden, das Schatzamt zu verwalten, internationale Vereinbarungen zu ratifizieren und das Generalkapitel einzuberufen. Dem Großmeister gebührt der Titel Hoheit und Eminenz.
Die Staaten, zu denen der Orden diplomatische Beziehungen unterhält, räumen dem Großmeister die Vorrechte, die Immunität und Ehrenbezeugungen ein, die Staatsoberhäuptern zustehen. Von der Katholischen Kirche wird ihm der Rang eines Kardinals zuerkannt.
Der Großmeister residiert am Sitz des Ordens, im Magistral Palast in Rom.
Ab 29. April 2020 wird der Souveräne Malteserorden nach dem Tod von Fra´ Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto in seinem Amt als Großmeister von einem interimistischen Statthalter in Person von S. E. Fra’ Ruy Gonçalo do Valle Peixoto de Villas Boas geführt werden. Er wird bis zur Neuwahl eines Großmeisters im Amt bleiben.