Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
Jerusalem von Rhodos und von Malta

Spirituelles Engagement

Spirituelles Engagement

Die spirituelle Leitlinie des Ordens

Der Malteserorden ist ein katholisch religiöser  Orden seit dem Jahr 1113, dem Jahr der Anerkennung durch Papst Paschalis II. Als religiöser Orden ist er zwar an den Hl. Stuhl gebunden, jedoch als Subjekt des Völkerrechts unabhängig.Der Charakter eines religiösen Ordens steht somit neben der vollen Souveränität im völkerrechtlichen Sinne. Dies manifestiert sich, wenn der Orden bei der Wahrnehmung seiner sich aus dem Ordensauftrag ergebenden Ziele am internationalem Rechtsverkehr teilnimmt.

Der Großmeister – der aus den Reihen der Professritter mit Ewigen Gelübden gewählt wird – ist somit zugleich Oberhaupt eines souveränen Staatsgebildes und Oberhaupt eines religiösen Ordens. In dieser zweiten Funktion verleiht ihm die Kirche den Rang eines Kardinals.

Nach kanonischem Recht ist der Malteserorden ein religiöser Laienorden. Einige wenige Mitglieder sind Professe, die die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams abgelegt haben. Andere wiederum haben nur das Versprechen des Gehorsams abgelegt. Die meisten Ritter und Damen sind Laien.

Die acht Spitzen des Malteserkreuzes stehen symbolisch für die acht Seligpreisungen und weisen zugleich sichtbar auf den spirituellen Auftrag des Ordens hin.

Nach der Verfassung verpflichten sich die Ordensmitglieder sowohl in ihrem privaten wie öffentlichen Leben zu vorbildhaft christlichem Verhalten, um so die Tradition des Ordens lebendig zu bewahren.

Nach den Bestimmungen der Verfassung ernennt der Papst einen Kardinal zu seinen Vertreter beim Orden. Dieser führt den Titel Kardinalpatron und hat den Auftrag, die spirituelle Ausrichtung des Ordens und seiner Mitglieder zu fördern und die Beziehungen zum Hl. Stuhl zu pflegen. Dem Papst steht ferner das Recht zu, aus drei vom Großmeister vorgeschlagenen Persönlichkeiten den Ordensprälaten zu ernennen. Dieser ist Superior des Klerus im Orden.

Der Malteserorden ist den Grundsätzen ” Bezeugung des Glaubens und Hilfe für die Armen und Kranken verpflichtet. Seine Mitglieder verbindet die Berufung und Verpflichtung zu Solidarität, Gerechtigkeit und Friede nach der Lehre des Evangeliums in enger Gemeinschaft mit der Kirche durch tätige Nächstenliebe und Gebet. Man ist nicht Ordensritter oder Ordensdame durch das Privileg der Geburt oder durch erworbene Verdienste, sondern weil man dem Ruf gefolgt ist, dort zu dienen, wo materielle und moralische Not herrscht, wo das Mysterium des Leidens offenbar wird.

Wo immer sich der Orden niedergelassen hat, stets wurden zunächst Krankenhäuser und Hospize gegründet und erst dann wurden – sofern die Notwendigkeit bestand – Befestigungsanlagen errichtet. Was heisst es, heute im 3. Jahrtausend, Mitglied eines “Hospitalordens” zu sein? Es bedeutet, Leiden zu lindern und überall den Trost christlicher Nächstenliebe denjenigen zu bringen, die in Not sind und dies nicht nur durch entsprechende materielle Strukturen, sondern durch den ganz persönlichen Einsatz in den Heimen, den Hospizen und in den Unterkünften der Benachteiligten. Der Einsatz gilt nicht nur den Kranken, sondern ebenso den Ausgegrenzten, den Verfolgten und Flüchtlingen und zwar ohne Unterschied von Herkunft oder Religion.