Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
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Die Verfassungsreform des Souveränen Malteserordens

Die Verfassungsreform des Souveränen Malteserordens
28/06/2017

Vor einigen Monaten wurde die Reform der Verfassung und des Codex des Souveränen Malteserordens auf den Weg gebracht. Die Arbeit des für die Reformen zuständigen Lenkungsausschusses wird von Botschafter Mauro Bertero Gutiérrez, Mitglied des Regierungsbeirats, koordiniert. Wir haben ihn im Magistralpalast in Rom getroffen.

Herr Botschafter Bertero Gutiérrez, Sie sind zum Koordinator des Lenkungsausschusses für die Verfassungsreform bestellt worden. Was sind Ihre Aufgaben?
Der Souveräne Rat hat am 3. Mai einen neunköpfigen Lenkungsausschuss eingesetzt, dem fünf Mitglieder des Souveränen Rates, der Prälat, zwei Mitglieder des Regierungsbeirats sowie ein Professkaplan angehören. Angesichts der Bedeutung des Reformprozesses hat zudem der Statthalter des Großmeisters beschlossen, an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilzunehmen.

Bei der ersten Sitzung des Ausschusses am 29. Mai wurde ich gebeten, die Arbeit zu koordinieren, und ich nahm diese wichtige Aufgabe mit großer Demut und in großer Hoffnung an. Meine Aufgabe ist es, die Reformarbeit sowohl zentral als auch dezentral zu leiten. Rund 200 Personen sind unmittelbar daran beteiligt, und noch viel mehr Menschen haben Vorschläge unterbreitet. Damit der Reformprozess zum Erfolg wird, ist es extrem wichtig, dass alles so reibungslos abläuft wie nur möglich. Zu meinen Aufgaben gehört es auch, während des Prozesses laufend über die verschiedenen Phasen zu informieren – und diese Aufgabe nehme ich sehr ernst.

Warum ist diese Reform erforderlich?
Die jüngste institutionelle Krise des Souveränen Malteserordens hat uns eine einmalige Chance eröffnet, unsere Verfassung und unseren Codex zu modernisieren. Das 1961 verlautbare Dokument wurde 1997 teilweise überarbeitet.

Dazu möchte ich einige Zahlen nennen. 1961 hatten wir rund 3.000 Mitglieder. Heute sind es viermal so viele. Anfang der Sechzigerjahre hatten wir 33 Großpriorate, Subpriorate und nationale Assoziationen. Heute sind es 59. Die südkoreanische Delegation des Malteserordens beispielsweise wurde erst 2016 gegründet. Dies ist eine Entwicklung, die Mut macht, denn sie zeigt, wie der Orden überall auf der Welt weiter Fuß fasst. 1961 unterhielten wir bilaterale diplomatische Beziehungen zu 25 Ländern. Heute sind es über 100 Länder, und hinzu kommen die multilateralen Beziehungen, unter anderem innerhalb der UN. Ein solches exponentielles Wachstum macht Regeln und Verfahren sowie ein Führungssystem erforderlich, die besser an die heutige Zeit, die Rolle des Ordens und dessen internationale Dimension angepasst sind.

Wie ist der Reformprozess gestaltet?
Im März wurden alle Mitglieder des Malteserordens gebeten, Ideen und Vorschläge für die Reform einzusenden. Bis dato sind mehr als 100 Einsendungen aus aller Welt eingetroffen. Diese haben wir ausgewertet und zusammenfasst sowie nach Thema katalogisiert. Man kann sagen, dass die Einsendungen entschieden anspruchsvoller sind, als wir erwartet hatten. Das Ergebnis dieser Arbeit ist eine Liste von zehn Bereichen, die es zu prüfen gilt: Erster Stand; Zweiter Stand; Dritter Stand; Spiritualität und theologisches Wissen – Aus- und Weiterbildung; seelsorgerische Tätigkeit von Kaplänen; Rolle und Position von Damen; Jugend; Struktur von Regierung und Führung; dezentrale Organisationen (Großpriorate, Subpriorate, nationale Assoziationen); Finanzverwaltung und Compliance.

Am 31. Mai richtete der Statthalter des Großmeisters ein Schreiben an alle Großpriorate, Subpriorate und nationalen Assoziationen, in dem er nach den Namen von Personen fragte, die in die Gruppen zur Auswertung, Diskussion und Ausarbeitung konkreter Vorschlage in diesen Bereichen berufen werden sollten. Hier stehen wir vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass die Gruppen so repräsentativ und integrativ wie nur irgend möglich sind, dabei jedoch die Gruppengröße so zu wählen, dass eine effiziente Arbeit möglich ist.

Welcher Zeitrahmen ist vorgesehen?
Die Arbeitsgruppen sollen bis Ende 2017 zu einem Ergebnis kommen. Anfang 2018 wird ein internationales Seminar in Rom stattfinden, an dem die Arbeitsgruppen und die lokalen Organisationen des Ordens teilnehmen werden, um die Vorschläge auszuwerten und erste Schlussfolgerungen zu ziehen. Dieser Prozess muss weiterhin offen, transparent und umfassend sein. Dass wir ein gutes Ergebnis erzielen, ist wichtiger, als dass es schnell geht. Wenn wir feststellen, dass wir mehr Zeit brauchen, sind wir bereit, die Auswertungs- und Reflexionsphase zu verlängern, um sicherzustellen, dass die Reform alle Erwartungen erfüllt.

Welche Rolle spielt Msgr. Angelo Becciu, der Sonderbeauftragte des Papstes, in diesem Zusammenhang?
Zunächst einmal möchten wir zum Ausdruck bringen, wie dankbar wir für die Nähe von Papst Franziskus sind, die er uns durch diese wichtige Ernennung bewiesen hat. Die Rolle von Msgr. Becciu ist im Schreiben des Papstes vom 4. Februar dargelegt: „als mein Sonderbeauftragter für den ehrwürdigen Malteserorden“, betonte der Papst, werde er in „enger Zusammenarbeit“ mit dem Oberhaupt des Ordens eine „Untersuchung im Hinblick auf die angemessene spirituelle Erneuerung“ der Ordensverfassung durchführen.

Die Reform der Verfassung und des Codex liegt in der besonderen Verantwortung der Regierung sowie aller Mitglieder des Ordens. Der Sonderbeauftragte begleitet den Reformprozess im Rahmen wöchentlicher Treffen mit dem Statthalter des Großmeisters, dem Großkomtur und dem Großkanzler. Es liegt auf der Hand, dass der Sonderbeauftragte und der Heilige Stuhl sich besonders für die Aspekte des spirituellen Lebens der religiösen Mitglieder des Ordens interessieren.

Es sind Bedenken geäußert worden, die Reform könnte die Identität des Ordens verändern – besonders seine religiöse Natur.
Dazu wird es absolut nicht kommen. Ich kann jedem versichern, dass der Sinn dieser Reform darin liegt, unsere Identität als religiöser Laienorden zu festigen, unsere Aktivitäten in der Gesundheits- und Sozialfürsorge noch effektiver zu gestalten und unsere Präsenz sowie unseren Einfluss in der humanitären Diplomatie weltweit zu stärken. Der in den neunhundert Jahren im Orden gelebte Leitsatz „tuitio fidei et obsequium pauperum“ steht unter keinen Umständen zur Debatte. Wer solche Bedenken äußert, ist eindeutig nicht mit den Normen für die Überarbeitung unserer Verfassung vertraut. Das Außerordentliche Generalkapitel, das die Reform genehmigen wird, benötigt eine Zweidrittelmehrheit. Ferner müssen nach den Vorschriften bezüglich der Professmitglieder nicht nur zwei Drittel der Stimmen der Kapitelmitglieder erreicht werden, sondern auch zwei Drittel der Stimmen der Professmitglieder selbst. Daher ist es vollkommen unmöglich, dass eine Änderung der religiösen Natur des Ordens zuwiderlaufen würde. Die Befürchtung, in dieser Frage könnten sich verschiedene Parteien gegenüberstehen, entbehrt jeglicher Grundlage. Dies vorausgeschickt, sei jedoch betont, dass es verschiedene Meinungen geben kann und diese auch ausdrücklich erwünscht sind.

Kategorie: Nachrichten