Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
Jerusalem von Rhodos und von Malta

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Vereinbarung einer internationalen Zusammenarbeit mit Italien zugunsten von Drittländern

Vereinbarung einer internationalen Zusammenarbeit mit Italien zugunsten von Drittländern
06/05/2019

Am heutigen Vormittag wurde im Magistralpalast in Rom ein Memorandum zwischen der Generaldirektion für Entwicklungszusammenarbeit des italienischen Außenministeriums und dem Souveränen Malteserorden unterzeichnet, um die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zugunsten von Drittländern in ihrer Entwicklung zu stärken.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung für Italien von Botschafter Giorgio Marrapodi, seit Februar 2018 Generaldirektor für Entwicklungszusammenarbeit und für den Malteserorden von Botschafter Stefano Ronca, Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Botschafter bei der Republik Italien.

In Erinnerung an die Ziele des Memorandums, das die Planung gemeinsamer Initiativen zur Entwicklungszusammenarbeit zugunsten von Drittländern durch den Austausch ihrer jeweiligen Erfahrungen begünstigt, dankte Botschafter Ronca dem italienischen Kollegen sehr herzlich „für ein Ergebnis künftiger Projekte “, insbesondere für die Organisation gemeinsamer Missionen in als prioritär angesehenen Ländern, einschließlich der Organisation gemeinsamer Schulungsaktivitäten.

Beauftragt mit der Koordinierung der Interventionen ist das italienische Hilfskorps des Malteserordens.

Botschafter Giorgio Marrapodi betonte seinerseits „die wichtige Entwicklung des Ordens aus rechtlicher Sicht in den letzten zwei Jahrzehnten“ und die Ausweitung seiner humanitären Aktivitäten „bis zum heutigen Stand, weil die Zusammenarbeit mit Drittländern wichtig ist und von vorrangigem Interesse für Italien und für den Orden, um Synergien zwischen Völkerrechtssubjekten zu schaffen, die gemeinsame Visionen zu gemeinsamen Themen haben “.

Das Hauptinterventionsfeld für Kooperationsinitiativen in Drittländern wird die öffentliche Gesundheit sein, einschließlich der Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Minderjährigen, und in jedem Fall der Gesundheitsschutz der schwächsten sozialen Gruppen.

Die Vereinbarung gilt für drei Jahre und wird automatisch um weitere drei Jahre verlängert, sofern nicht von einer der Parteien anders angegeben.