Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
Jerusalem von Rhodos und von Malta

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Malteserorden und Italien unterzeichnen rahmenvertrag über medizinisch-humanitäre hilfe

Malteserorden und Italien unterzeichnen rahmenvertrag über medizinisch-humanitäre hilfe
21/10/2004

Zwischen dem Malteserorden und dem italienischen Außenministerium ist ein neues bedeutendes Abkommen über die Zusammenarbeit bei internationalen Aktivitäten vereinbart worden.

Die feierliche Vertragsunterzeichnung hat am 20. Oktober im Hospital San Giovanni Battista alla Magliana in Rom stattgefunden. Dieses Krankenhaus, das von der italienischen Assoziation des Ordens betrieben wird, ist spezialisiert auf Neurorehabilitation und ist zugleich das wichtigste Krankenhaus des Ordens in Italien.

Das Abkommen wurde für den Orden von Botschafter Giulio di Lorenzo Badia unterzeichnet und für die italienische Republik vom Unterstaatssekretär im Außenministerium, Herrn Mario Baccini.

Der Rahmenvertrag gibt den Weg frei für koordinierte Aktivitäten mit dem Ziel, die sozialen und sanitären Bedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern durch medizinische und humanitäre Maßnahmen zu verbessern.

Die Generaldirektion für Entwicklung und Zusammenarbeit beim Außenministerium und das Büro des Großhospitaliers des Malteserordens werden gemeinsam die Verantwortlichkeiten für die Programmgestaltung bestimmen. Danach sollen insbesondere ein operativer Plan und ein Finanzierungskonzept erstellt werden, wobei beide Vertragsparteien in enger Zusammenarbeit in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Nach dem Vertragsziel sind folgende Programme denkbar:

– Unterstützung des Gesundheitswesens in den Entwicklungsländern;

– verstärkte Behandlung und Kontrolle der Krankheiten;

– Förderung der Impfprogramme;

– verstärkte Behandlung und Vorsorge in der Mutter-Kindversorgung;

– Stärkung des Informationssystems bei der Vorsorge und der Erziehung zur

Gesundheitshygiene;

– Beschaffung von medizinisch-technischer Ausrüstung und Medikamenten;

– Unterstützung der technischen, medizinischen und pflegerischen Dienste;

– berufsmäßige Ausbildung von Pflegepersonal.