Souveräner Ritter- und
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Schluss mit massakern an zivilpersonen: appell des Malteserordens vor dem sicherheitsrat der uno

Schluss mit massakern an zivilpersonen: appell des Malteserordens vor dem sicherheitsrat der uno
12/11/2009

Die internationale Gemeinschaft muss über die Unverletzlichkeit der Zivilpersonen in Konfliktfällen und über die Achtung der Grundnormen der international anerkannten Menschenrechte wachen. Das sind in erster Linie die Normen über die “Grundsätze menschlicher Würde und Zivilisation”. Mit diesem Appell meldete sich der Großhospitalier des Malteserordens, Albrecht Boeselager, als Mitglied des Souveränen Rates des Malteserordens im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York zu Wort.

Anlass für die Rede über den “Schutz der Zivilpersonen in Konfliktfällen” war für den Minister für humanitäre und internationale Kooperation des Malteserordens die lange Erfahrung des Malteserordens bei der Hilfe für Opfer von Konflikten in Afrika und Asien, die früher über Jahrhunderte den Leidenden und Kranken in Europa galt.

Heute sind Zivilpersonen zu 90% Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen, während vor hundert Jahren zu 90% Militärpersonen davon betroffen waren. Im letzten Jahrzehnt, so der Großhospitalier, war zu beobachten, wie im Irak, Afghanistan und Gaza zunehmend Zivilpersonen als „Schutzschilde“ in so genannten „asymmetrischen Kriegen zwischen regulären militärischen Einheiten, Guerillakriegern und terroristischen Gruppierungen“ missbraucht wurden. Er hat die „unfassliche Grausamkeit“ angeprangert, mit der im Osten des Kongo militärische Ziele durch „systematische Vergewaltigung und Verstümmelung“ verfolgt werden. In der Demokratischen Republik des Kongo wütet der Terror wie eine Epidemie, mit sexuellen Gewalttaten gegen schutzlose Zivilpersonen durch Milizen und Rebellen, „gegen junge Frauen, Mädchen und auch Kinder“. In den vergangenen vier Jahren, hat er erklärt, hat der Malteserorden dort über 30.000 Frauen betreut, die Opfer von Vergewaltigungen geworden waren und er hat eine intensive Aufklärungsarbeit bei Soldaten und Rebellen geleistet, um künftig solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern.

Die Gewalt, so Boeselager weiter, macht auch vor Flüchtlingslagern nicht Halt, die immer wieder Ziel militärischer Übergriffe sind und wo selbst das humanitäre Hilfspersonal „absichtlich oder fahrlässig ins Visier solcher Angriffe gerät“, wie dies Mitarbeitern des Malteserordens in Darfur geschah. In Sri Lanka wurde freiwilligen Helfern des Ordens der Zugang zu Flüchtlingslagern verwehrt. Auch in Afghanistan, wo humanitäre Helfer zu 60% Opfer von Überfällen sind, hat der Orden durch die Ermordung von Mitarbeitern einen Blutzoll entrichtet. Und weiter: im Süden des Libanon haben Streubomben Zivilpersonen schwerste Schäden zugefügt; das Geburtshilfekrankenhaus des Ordens in Bethlehem, in dem seit 1990 über 46.000 Kinder zur Welt gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren zweimal unter Beschuss geraten.

Der Großhospitalier hat erläutert, dass der Orden im Rahmen seiner Hilfseinsätze für die Kriegsopfer vier Gewalttypologien gegen Zivilpersonen festgestellt hat, derer sich der Sicherheitsrat annehmen müsse, und zwar: die Überfälle und Vergewaltigungen, Selbstmordangriffe, Übergriffe gegen Flüchtlingseinrichtungen und Vertriebene, die Gefangennahme von Zivilpersonen, um sie als „Geisel“ oder als „menschliche Schutzschilde“ zu missbrauchen sowie die Besetzung ziviler Einrichtungen, wie Auffanglager oder Krankenhäuser, als Unterschlupf für die Kämpfer, die Inkaufnahme von „Kollateralschäden“ zu Lasten von Zivilpersonen, einschließlich des humanitären Hilfspersonals, im Rahmen von Militäroperationen, mit hohem Verletzungs- und Tötungsrisiko für Unschuldige und die Einbeziehung von humanitären Hilfspersonal in Militäraktionen in der Absicht zu verhindern, dass Zivilpersonen Nahrung, Schutz oder ärztlichen Beistand erhalten.

„Es steht ganz außer jedem Zweifel – hat Boeselager deutlich gesagt – dass diese Art von Kriegsführung die Grundsätze der internationalen Menschenrechte verletzt sowie die Regeln der Vierten Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen im Kriegsfall“. Gleichgültig ob es sich dem Sachverhalt nach bei dem in Frage kommenden Konflikt „um einen internationalen Konflikt im rechtstechnischen Sinn“ handelt und gleichgültig ob die kämpfenden Parteien „formal“ Unterzeichner der Konvention sind oder nicht, „das internationale Menschenrecht hat sich inzwischen so weit entwickelt, dass alle Kombattanten diese fundamentalen Prinzipien menschlicher Würde und Zivilisation anerkennen und sich ihnen unterwerfen müssen“. Diese Prinzipien und Werte müssen als „internationales Gewohnheitsrecht“ gelten und als solche allgemein verbindlich sein.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, fügte er hinzu, dass derjenige, der diese Normen verletzt, strafrechtlich verfolgt werden kann, gleichgültig ob er selbst Täter ist oder ob er die „Befehlsgewalt“ innehat. Der Sicherheitsrat sollte „diese Grundsätze anerkennen, darauf bestehen, dass alle Kombattanten sie einhalten, Übertretungen verurteilen und die Mitgliedstaaten dazu drängen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu ahnden und, im Falle dass die Mitgliedstaaten sich nicht in der Lage sehen, sie der eigenen ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen, sie in die Zuständigkeit der internationalen Strafgerichtsbarkeit verweisen.

Mit der Forderung nach einem Verbot von Landminen, der Herstellung und dem Vertrieb dieser Waffen, die so viel Unheil unter Zivilpersonen angerichtet haben, vor allem bei Kindern, sicherte der Großhospitalier gleichzeitig die Unterstützung des Malteserordens für einen Stopp der Verbreitung von Nuklearwaffen zu und die “Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zur Herstellung einer sicheren und effizienten Trennung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, um zu erreichen, dass diese künftig nicht mehr Opfer solcher Konflikte werden”.