Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
Jerusalem von Rhodos und von Malta

Malteserritter

Malteserritter

Ritter & Damen mit Wohlfahrtsmission

Im 11. Jahrhundert richteten die Ritter von Malta, die auch als „Malteserritter“ bekannt sind, ein Hospital in Jerusalem ein, um Pilger unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer Herkunft zu pflegen. Die Arbeit der Malteser erlangte schnell einen Bekanntheitsgrad und so erkannte Papst Paschalis II. die monastische Gemeinschaft im Jahr 1113 als einen religilösen Laienorden an. Der Papst bestimmte den Malteser Gérard zum Ordensgründer und „beurkundet“ mit seiner Bulle eine feste Gruppe von Mönchen, die noch heute das Herzstück des Malteserordens sind.

Über die Jahrhunderte nahm die Zahl der aus ganz Europa stammenden Mitglieder zu und trug während der Präsenz des Ordens auf Rhodos (1310-1522) und Malta (1530-1798) zu seiner Stärkung bei.

Während die Mitglieder des Malteserordens früher traditionell dem Adel angehörten, liegt der Schwerpunkt heute auf ethischer Untadeligkeit und integerem Verhalten. Die 13.500 Ritter und Damen des Malteserordens bleiben den Prinzipien treu, die unter dem Motto „Tuitio Fidei et Obsequium Pauperum” zusammengefasst werden können: Glauben leben, verkünden und verteidigen und den Armen und Kranken dienen. Das alles wird durch die humanitären Projekte und die Soziale Nothilfe in 120 Ländern zur Realität. Die Mitglieder sollen sich mit Engagement diesen Prinzipien widmen und werden durch die jeweiligen Priorate der Länder und die nationalen Assoziationen in den Orden aufgenommen.

Die drei Stände
Der Verfassung zufolge werden Mitglieder des Malteserordens in drei Stände unterteilt. Die Mitglieder sollen ihr Leben auf exemplarische Weise konform zu den Lehren und Geboten der katholischen Kirche leben und sich aktiv an den Hilfsprojekten des Ordens beteiligen.

Den Ersten Stand bilden die Justizritter, auch Professe genannt, und die Profess-Konventualkapläne. Sie haben die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams abgelegt und streben so nach Vervollkommnung im Sinne des Evangeliums. Sie sind Religiöse nach Maßgabe des Kirchenrechts, ohne jedoch zu einem Leben in klösterlicher Gemeinschaft verpflichtet zu sein.

Die Mitglieder des Zweiten Standes verpflichten sich durch ihr Gelübde zum Gehorsam und zu einer, den christlichen Grundsätzen entsprechenden Lebensführung im Sinne der Ordensprinzipien. Sie sind in drei Kategorien gegliedert:

– Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Oboedienz
– Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen in Oboedienz
– Magistral-Ritter und -Damen in Oboedienz

Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Ordensgelübde noch Promesse abgelegt haben, aber nach den Geboten der Kirche und den Regeln des Ordens leben. Sie sind in sieben Kategorien gegliedert:

– Ehren- und Devotions-Ritter und –Damen
– Ehren-Konventualkapläne
– Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen
– Magistralkapläne
– Magistraldiakone
– Magistral-Ritter und -Damen
– Devotions-Donaten und -Donatinnen

Die Kontaktinformation der jeweiligen Abteilung ihres Landes können Sie hier finden.