Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu
Jerusalem von Rhodos und von Malta

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Klarstellung des Staatssekretariats des Heiligen Stuhls zu den Ritterorden

Klarstellung des Staatssekretariats des Heiligen Stuhls zu den Ritterorden
17/10/2012

Nachstehend die Erklärung des Staatssekretariats des Heiligen Stuhls

Wegen häufiger Anfragen zum Standpunkt des Heiligen Stuhls zu Ritterorden, die sich auf Heilige berufen oder sonst sakrale Titulierungen führen, sieht sich das Staatssekretariat veranlasst, zu bekräftigen, was dazu in der Vergangenheit bereits erklärt worden ist:

Neben den eigenen Ritterorden (Christusorden, Orden vom Goldenen Sporn, Pius-Orden, Gregorius-Orden, St. Silvesterorden) erkennt der Heilige Stuhl als Ritterorden nur den Souveränen Militärorden von Malta – oder Souveräner Militär- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, von Rhodos und von Malta – und den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem an. Weitere Anerkennungen sind nicht vorgesehen.

Sämtliche weitere Orden – sei es neuer Gründung oder solcher mittelalterlicher Ableitung – werden vom Heiligen Stuhl nicht anerkannt, weil er nicht Garant ihrer historischen oder rechtlichen Legitimität, ihrer Zweckhaftigkeit und ihrer organisatorischen Strukturen sein kann.

Zur Meidung etwaiger Missverständnisse, nicht zuletzt auch infolge unerlaubter Ausstellung von Urkunden und ungebührlicher Nutzung heiliger Stätten sowie zur Unterbindung missbräuchlicher Ausnützung des guten Glaubens vieler Menschen, erklärt der Heilige Stuhl, weder ritterlichen Urkunden oder Ordenszeichen irgendeine Bedeutung beizumessen, die von nicht anerkannten Funktionsträgern ausgestellt oder verliehen worden sind, und die Nutzung von Kirchen und Kapellen zu sogenannten „Investiturzeremonien“ für unangebracht zu erachten.

Link zur Erklärung:
http://www.news.va/it/news/Precisazione-segreteria-di-stato-su-ordini-equestr

Kategorie: Nachrichten